Satzung und Beiträge

Küstenkinder e.V. Schul- und Sportverein der Grundschule Binz

Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz
Die Regelungen dieser Beitragsordnung finden Ihre Rechtsgrundlage im § 5 Abs. 1 der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Mitgliedsbeiträge. Der Vorstand legt die Beiträge für die Teilnahme an Kursen und Nachmittagsangeboten fest.
2. Die festgesetzten Beiträge werden nach Beschluss der Mitgliederversammlung zum 01. Januar des Folgejahres wirksam. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Höhe der Beiträge
1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 6 EUR (sechs) und für Erwachsene 12 EUR (zwölf).
2. Hiervon abweichende Jahresbeiträge können mit dem jeweiligen Mitglied vereinbart werden.
§ 4 Fälligkeit der Beiträge
1. Zahlungstermin ist der 30.06. eines jeden Jahres.
2. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, sind vorzugsweise SEPA-Lastschriftmandate zugunsten des Vereins zu erteilen. Beim Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandates wird der Beitrag zum Fälligkeitstag vom Konto des Mitgliedes eingezogen. Kann der Bankeizug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.
3. Bei Nichteingang des Beitrages zum Fälligkeitstermin befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
4. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsverpflichtungen erlassen oder stunden.
§ 5 Vereinsaustritt
Hat ein Mitglied seine Mitgliedschaft gekündigt, bleibt es bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft verpflichtet, seinen Mitgliedsbeitrag zu leisten.
§ 6 Vereinskonto
Sparkasse Vorpommern
IBAN DE30 1505 0500 0102 0611 90 / BIC NOLADE21GRW
§ 7 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.02.2022 in Kraft.
Ostseebad Binz, 23.02.2022
Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender

Satzung
Datenschutzordnung

§ 1 Grundsatz
Die Regelungen dieser Datenschutzordnung finden Ihre Rechtsgrundlage im § 12 Abs. 1 der Satzung. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogene Daten. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein.
2. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
3. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:
a) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten
b) Berichtigungen über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind,
c) Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,
d) Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten können personenbezogene Daten in Aushängen, in sozialen Medien, in der Vereinsapp und in Internetauftritten veröffentlicht oder an die Presse weitergegeben werden (z.B. Teilnehmer von Sportveranstaltungen, Gewinner von Preisen).
2. Der Veröffentlichung von Fotos und Videos, z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen oder der Teilnahme von Vereinsangeboten wird zugestimmt. Dies gilt nicht für die Veröffentlichung von Fotos und Videos im Rahmen schulischer Veranstaltungen. Dies erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen bzw. dessen gesetzlichen Vertreters.
3. Auf der Internetseite, in den sozialen Medien sowie in der App des Vereins können die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Übungsleiter*innen sowie Kursleiter*innen mit Vornamen, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand. Er stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Übungsleitern, Kursleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
§ 6 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinanderstehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Übungsleiter*innen, Kursleiter*innen), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§ 8 Verstöße gegen die Datenschutzordnung
Den Organen des Vereins, allen Mitarbeiter*innen oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt an anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
§ 9 Inkrafttreten
Die Datenschutzordnung tritt nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.02.2022 in Kraft.
Ostseebad Binz, 23.02.2022
Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender